Kampfrichter

Die Ausbildung zum nationalen Kampfrichter B wird vom SBSV nach der Vorgabe und dem Lernzielkatalog des DSB veranstaltet. Der zuständige Kampfrichterreferent bereitet den Kurs in Absprache mit dem Landesschulungsleiter vor und führt ihn durch.

Das Ziel der Kampfrichterausbildung ist richtiges Regelverständnis und dessen praxisgerechte Umsetzung. Ein Kampfrichter muss in der Lage sein als Jurymitglied schnelle, regelgerechte, kompetente, und teilweise auch pragmatische (soweit es der Sinn des Regelwerkes zulässt) Lösungen und Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch die Kenntnis der Strukturen des Schützenwesens (Verein, Kreis, Bezirk, Landesverband, DSB, ESK/EMAU, ISSF/WA). Ferner muß der Aufbau der Meisterschaften im Schießsport von der Vereinsmeisterschaft bis zur DM und die internationalen Meisterschaften wie WC, WCF, EM, WM, Olympische Spiele und die Zulassung zu diesen bekannt sein. Kampfrichter sollen auch Botschafter des Schießsports sein. Es ist bei der Kampfrichterausbildung nicht vorgesehen die Regeln zu lehren, sondern vielmehr das Regelverständnis, den Sinn der Regeln und die Anwendung zu verinnerlichen. Dies setzt eine umfassende Praxis und Regelkenntnis voraus.

Aus- und Fortbildungsordnung