Sportbetrieb

Wettkampfklassenwechsel

Gemäß der DSB-Sportordnung kann bei Meisterschaften im nationalen Bereich ein Wechsel der Wettkampfklasse beantragt werden.

Schüler und Jugendklassen sind allerdings festgeschrieben. Höhermeldungen entsprechend der Sportordnung Regel 0.7.1.1 sind möglich, wenn der Sportler zu Beginn des Sportjahres über den Verein eine entsprechende Erklärung beim Landesverband abgibt.

Eine Erklärung nach Regel 0.7.1.1 verpflichtet den Schützen für die Dauer eines Sportjahres zur Beibehaltung der gewählten Wettkampfklassen allen Wettbewerben.

Die Höhermeldungen werden getrennt nach Bogen, Auflagewettbewerbe und restliche Wettbewerbe behandelt.

Höhermeldungen für die Auflagewettbewerbe tangieren die Freihandklassen nicht.

Eine Höhermeldung verlängert sich nicht automatisch für weitere Sportjahre.

Antrag auf Wettkampfklassenwechsel

Startberechtigung

Schützen mit Deutscher, bzw. EU-Staatsangehörigkeit

Gemäß DSB-Sportordnung dürfen Schützen in jedem Sportjahr bei Meisterschaften des DSB oder eines Schießsportverbandes der Europäischen Union (EU) in jedem Wettbewerb nur für einen Verein starten. Ist ein Schütze Mitglied in mehreren Vereinen, so hat er sich in jedem Wettbewerb vor Beginn des Sportjahres im Bezug auf die Starterlaubnis zu entscheiden (Achtung: gilt bis auf Widerruf). Dabei sind Schützen mit EU-Staatsangehörigkeit deutschen Schützen gleichgestellt und keine Ausländer im Sinne der Sportordnung:

Antrag auf Startberechtigung (Deutsche, bzw. EU-Staatsangehörige)

Verpflichtungserklärung für EU-Bürger ohne Deutsche Staatsangehörigkeit

Schützen mit nicht-EU-Staatsangehörigkeit

Schützen mit nicht-EU-Startangehörigkeit sind nur dann bei DSB-Meisterschaften startberechtigt, wenn sie

  • ihren Wohnsitz nachweisbar seit mindestens einem Jahr ununterbrochen in Deutschland haben,
  • über einen Landesverband des DSB seit mindestens einem Jahr mittelbare Mitglieder des DSB sind,
  • eine Erklärung abgeben, nicht an den Meisterschaften und Auslandswettkämpfen ihres Heimatlandes oder eines Drittlandes teilzunehmen, und
  • sich auf Grund einer Genehmigung einer Deutschen Behörde im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.

Ein entsprechender Antrag muß vor Beginn des Sportjahres über den SBSV an den DSB gerichtet werden.

Antrag auf Startberechtigung (nicht-EU-Staatsangehörige)

Schützen mit einer ISSF-Identifikationsnummer (ID) sind grundsätzlich nur für das Land startberechtigt, das die ID ausweist.

Ausser Konkurrenz

Innerhalb des SBSV können alle Schützen mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf Antrag außer Konkurrenz an Meisterschaften teilnehmen:

Antrag auf Startberechtigung außer Konkurrenz

Wettkampfdisziplinen für Menschen mit körperlicher Behinderung

Die im Antrag aufgeführten Disziplinen werden für die Deutsche Meisterschaft als Standarddisziplinen ausgeschrieben. Es besteht eine Wahlmöglichkeit nach Sportordnung des DSB Teil 10 Gebrauch hiervon zu machen und in diesen Disziplinen als nichtbehindert zu starten. Die Wahlmöglichkeit besteht nur für SH1 / AB1 m/w Schützen.

Alle Schießzeiten entsprechen den DSB-Regeln. Luftgewehr Liegend entsprechend der Disziplin KK-Liegend.

Erklärung der Teilnahme an Wettbewerben nach Teil 10 der Sportordnung