Qualifikation

Die Vergabe der Kaderplätze in den ersten beiden Förderstufen erfolgt auf der Grundlage der SBSV-Ranglisten. Dabei finden Disziplin-spezifische Regelungen Anwendung.

Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Schützen in die Anschlussförderung der dritten Förderstufe ist die Mitgliedschaft in einem LLZ-Kader. Grundvoraussetzung für die Aufnahme eines Schützen in die Spitzensportförderung der dritten Förderstufe ist die Mitgliedschaft im Bundeskader in mindestens einer olympischen Disziplin.