Aktuelles

22.11.21: Lehrgänge Mitgliederprogramm 4

Für das Mitgliederprogramm 4 bieten wir folgende weitere Schulungen an:

Datum: Freitag, 10. Dezember 2021
Uhrzeit: ab 19:00 Uhr
Ort: Schützengilde Lauf
Aubach 2b
77886 Lauf

Anmeldungen sind bis zum 07. Dezember 2021 möglich (pro Verein max. 2 Personen).

Datum: Samstag, 15. Januar 2022
Uhrzeit: ab 13:30 Uhr
Ort: Schützengesellschaft der Stadt Konstanz 1438 e.V.
Dettinger Str. 129
78467 Konstanz

Anmeldungen sind bis zum 11. Januar 2022 möglich (pro Verein max. 2 Personen)

Bei Interesse senden Sie bitte eine formlose E-Mail an

Vizepräsident Aus- und Fortbildung
Philippe Lyet
lyet.kohler(at)t-online.de

Bei den Schulungen sind die aktuellen Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg verbindlich. In der aktuellen Alarmstufe bedeutet dies, dass momentan an den Schulungen nur geimpfte oder genese Personen (2G) teilnehmen dürfen.

16.11.21: Lehrgänge Schießsportleiter erfolgreich an der Sportschule Steinbach durchgeführt

Trotz einiger Einschränkungen durch die Corona-Verordnung konnten vom 08. bis 12. November 2021 zwei Schießsportleiter-Lehrgänge an der Sportschule Steinbach durchgeführt werden.

Dabei wurde ein Lehrgang Kugel vom 08. bis 10. November 2021 mit 13 Teilnehmern und ein Lehrgang Bogen vom 09. bis 12. November mit 15 Teilnehmern absolviert.

Die Ausbildung wurde von den Referenten Uwe Fuchs (Kugel) und Jürgen Kudlacek sowie Norbert Knöbel (Bogen) geleitet.

Alle Teilnehmer zeigten reges Interesse und konnten den Lehrgang erfolgreich abschließen. Einige Anmeldungen für den anschließenden Trainer-Lehrgang wurden bereits in der Geschäftsstelle abgeben.

Teilnehmer Lehrgang Schießsportleiter Bogen

Teilnehmer Lehrgang Schießsportleiter Kugel

27.10.21: Lehrgang Mitgliederprogramm 4

Für das Mitgliederprogramm 4 bieten wir wie folgt eine Schulung an:

Datum: 27. November 2021

Uhrzeit: ab 13:30 Uhr

Ort: Schützengesellschaft Müllheim
Ziegleweg 17
79379 Müllheim

Anmeldungen sind bis zum 22. November 2021 möglich (pro Verein max. 2 Personen). Bei Interesse senden Sie bitte eine formlose E-Mail an

Vizepräsident Aus- und Fortbildung
Philippe Lyet
lyet.kohler(at)t-online.de

25.10.21: Deutsche Meisterschaften Auflage Luftgewehr

Vom 22.-24. Oktober fanden die Deutschen Meisterschaften Luftgewehr Auflage in Dortmund statt. Hierbei könnte die Schützen aus Südbaden folgende Medaillen erringen:

3. Platz Peter Jordan von der SG Neustadt in der Seniorenklasse II

3. Platz Mannschaft der SG Neustadt in der Seniorenklasse I

Der SBSV gratuliert zu diesen tollen Erfolgen ganz herzlich!

Alle Ergebnisse finden Sie hier

19.10.21: Lehrgang Jugend-Basis-Lizenz

Am vergangenen Wochenende fand der erste Ausbildungslehrgang zur Jugend-Basis-Lizenz  in 2021 in Baden-Baden Oostal statt.

Mit der Unterstützung vom Schützenmeister Willi Basler konnten alle 5 Teilnehmer an der Unterweisung durch Vizepräsident Jugend Jürgen Kudlacek erfolgreich teilnehmen.

Der nächste Jugend-Basis-Lehrgang am 20. und 21. November in Haltingen statt. Hier sind noch Plätze frei.

18.10.21: Bundeskönigsschießen

Das diesjährige Bundeskönigsschießen fand am 16. Oktober in Suhl statt. Katharina Braun belegt Platz 11 mit einem Teiler von 89,8.

Beim Bundesjugendkönigsschießen wurde Tabea Jundt 18te mit einem Teiler von 215,7.

Alle Ergebnisse finden Sie hier

17.10.21: 4. Wettkampftag DM Auflageschießen

Katharina Zakrzewski-Hofmann (SV Schwenningen) wird Deutsche Meisterin mit 289 Ringen Freie Pistole Auflage Senioren III. Hans-Joachim Rother (SV Rust) erreicht Platz 5 mit 280 Ringen.

 

Christoph Beckmann (SV Murg) belegt Platz 8 mit der LP Auflage bei den Herren I mit 306,1 Ringe. Klaus-Dieter Lottes (KKSV Buchholz) erreicht bei den Herren II mit 305,0 Ringen Platz 9. Margarete Billharz (KKSV Buchholz) wird Deutsche Meisterin bei den Seniorinnen II mit 303,1 Ringen. Juliane Güter (SG Hornberg) belegt Platz 7 mit 298,7 Ringen. 

16.10.21: 3. Wettkampftag DM Auflage

Der SV Eisental belegte bei den Senioren III Platz 6 mit 926,6 Ringen in der Disziplin KK Auflage 100m.

 

Doris Kummle (SSV Buchenbach) gewinnt bei den Seniorinnen IV die Bronzemedaille mit 310,2 Ringen. Bei den Senioren V gewinnt Peter Brandenberger (SV Eisental) mit 314,5 Ringen die Silbermedaille.

 

Der KKSV Buchholz gewinnt die Bronzemedaille mit 846 Ringen Freie Pistole Auflage bei den Senioren I. Thomas Beh (KKSV Buchholz) gewinnt die Bronzemedaille mit 290 Ringen mit der Freien Pistole Auflage bei den Senioren I.

In der Disziplin Sportpistole Auflage wird Thomas Beh Deutscher Meister mit 296 Ringen bei den Senioren I. Bei den Senioren III erreicht Katharina Zakrzewski-Hofmann (SV Schwenningen) Platz 6 mit 290 Ringen.

Katharina Zakrzewski-Hofmann wird mit der Luftpistole Auflage Deutsche Meisterin bei den Senioren III mit 311,5 Ringen.

 

15.10.21: Anpassung der Corona-Verordnung zum 15. Oktober 2021

Ab dem 15. Oktober 2021 wird die bisherige Corona-Verordnung angepasst.

Das bisherige Stufensystem, dass sich an der Auslastung der Intensivstationen orientiert, bleibt unverändert. Neu ist vor allem das 2G-Optionsmodell.

In der Basisstufe bleiben die bisherigen Regeln mit 3G in den allermeisten Bereichen bestehen, neu ist hier das 2G-Optionsmodell. In der Warn- und Alarmstufe werden die Regeln dann durch eine PCR-Testpflicht bzw. durch ein Zutritts- und Teilnahmeverbot für ungeimpfte Personen ergänzt (2G). Für von COVID-19 genesene Personen gelten weiterhin die gleichen Regeln wie für vollständig geimpfte Personen. 

Die Basis-, Warn- und Alarmstufe orientieren sich an der Hospitalisierungsinzidenz – also wie viele Menschen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner mit COVID-19 ins Krankenhaus eingeliefert werden – und an der Auslastung der Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und -Patienten (AIB). Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen.

Warnstufe

Die Warnstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 8,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 250 erreicht oder überschreitet.

In der Warnstufe gilt in vielen Bereichen für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen bei 3G eine PCR-Testpflicht.

In der Warnstufe gibt es zudem wieder Kontaktbeschränkungen. Ein Haushalt darf sich mit fünf weiteren Personen treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es hier erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare, die nicht zusammen leben, gelten als ein Haushalt.

Alarmstufe

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet.

In der Alarmstufe gilt für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen in einigen Bereichen ein Teilnahme- und Zutrittsverbot (2G).

In der Alarmstufe werden zudem die Kontaktbeschränkungen verschärft. Ein Haushalt darf sich nur mit einer weiteren Person treffen. Ausgenommen von der Personenzahl sind genesene und geimpfte Personen, Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung der STIKO gibt – dazu zählen auch Schwangere und Stillende, da es hier erst seit dem 10. September 2021 eine Impfempfehlung der STIKO gibt. Paare, die nicht zusammen leben, gelten als ein Haushalt.

Die Regelungen der Warn- bzw. Alarmstufe werden aufgehoben, wenn die maßgeblichen Werte – also Hospitalisierungsinzidenz oder AIB an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Auslösungswert der jeweiligen Stufe liegen.

Generell gilt beim Freizeit- und Amateursport in Sportstätten:

  • In geschlossenen Räumen müssen alle Sportlerinnen und Sportler einen Genesenen- oder Geimpften-Nachweis oder einen negativen Testnachweis vorlegen. Dies gilt auch für Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter.
  • Der kurzfristige Aufenthalt im Innenbereich, um Kinder in die Obhut der Trainerinnen und Trainer oder Übungsleiterinnen und Übungsleiter zu übergeben oder von diesen wieder abzuholen, ist nicht-immunisierten Personen auch ohne Testnachweis gestattet.
  • Sofern gerade kein Sport getrieben wird, gilt in geschlossenen Räumen die Maskenpflicht; im Freien, wenn nicht dauerhaft ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
  • Der/Die Veranstalter*in/Anbieter*in muss ein Hygienekonzept erstellen. Das bedeutet, es ist schriftlich darzustellen, wie die Hygienevorgaben umgesetzt werden sollen. Dazu zählt insbesondere:
    • Die Einhaltung des Mindestabstandes und die Regelung von Personenströmen.
    • Die regelmäßige und ausreichende Lüftung von Innenräumen.
    • Die regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen.
    • Die rechtzeitige und verständliche Information der Sportlerinnen und Sportler über die geltenden Hygienevorgaben.
    • Auf Verlangen müssen die Verantwortlichen das Hygienekonzept der zuständigen Behörde vorlegen und über die Umsetzung Auskunft erteilen.
  • Die Kontaktdaten der Sportlerinnen und Sportler müssen dokumentiert werden. Dazu zählen Vor- und Nachname, Anschrift, Datum und Zeitraum der Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer. Dies kann entweder mit einschlägigen Apps wie Luca oder auch analog auf Papier erfolgen. Wer seine Kontaktdaten nicht oder nicht vollständig angeben möchte, darf am Training/Wettkampf nicht teilnehmen.
  • Wenn ein negativer Corona-Schnelltest erforderlich ist, muss dieser
    • vor Ort unter Aufsicht oder durch den Veranstalter/Anbieter durchgeführt werden – diese Tests sind nur für die entsprechende Einrichtung gültig,
    • im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen,
    • von einem Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 der Coronavirus-Testverordnung (Corona-Teststation) vorgenommen oder überwacht werden oder
    • im Rahmen der Testung an den Schulen gemacht worden sein.
    • Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein.
    • Kinder bis einschließlich fünf Jahre und Kinder, die älter, aber noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.
  • Wenn ein negativer PCR-Test erforderlich ist, darf dieser nicht älter als 48 Stunden sein. 
  • Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen. Da sie regelhaft zweimal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
  • Die Vorschriften zu Zutrittsbeschränkungen in der Warn- und Alarmstufe gelten nicht für beschäftigte Personen im Sinne des § 2 Absatz 2 des Arbeitsschutzgesetzes. In der Warn- und Alarmstufe gibt es jedoch eine regelmäßige Testpflicht für nicht geimpfte oder nicht genesene Mitarbeitende mit Kontakt zu externen Personen – siehe: „Testpflicht für Mitarbeitende und Selbstständige“.

  • Nicht-immunisierten Personen, die Sport im Freien ausüben, ist die Benutzung der Toiletten einer Sportanlage auch ohne Testnachweis gestattet. Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen dürfen von nicht-immunisierten Personen ohne negativen Testnachweis jedoch nicht genutzt werden.
  • Für den Ausschank und Konsum von alkoholischen Getränken auf dem Gelände der Sportanlage oder Sportstätte gelten die allgemein für die Gastronomie geltenden Regelungen
  • Der/Die Veranstalter*in/Anbieter*in ist für die Kontrolle der Genesenen-, Geimpften- und Getesteten-Nachweise sowie für die Einhaltung der Vorgaben verantwortlich.

Stufenabhängige Regelungen

Basisstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel. Ein negativer Antigen-Schnelltest ist hier ausreichend. 

Warnstufe: In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel – wobei hier ein negativer PCR-Test erforderlich ist. Im Freien gilt die 3G-Regel – hier ist ein negativer Antigen-Schnelltest ausreichend.

Alarmstufe: In geschlossenen Räumen und im Freien gilt die 2G-Regel. Das heißt, Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, sind von der Teilnahme ausgenommen. 

Generell ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind. 

Ausgenommen von der PCR-Testpflicht (Warnstufe) bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot (Alarmstufe) sind:

Diese Personen müssen in beiden Stufen einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen.

Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind generell in allen Stufen von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.

Für alle Personen ab 0 Jahren mit typischen COVID-19-Symptomen gilt weiterhin ein generelles Zutritts- und Teilnahmeverbot.

Corona-Verordnung Sport

2G-Optionsmodell

Betreiber können sich für das 2G-Optionsmodell entscheiden. Dann ist der Zutritt nur noch für geimpfte und genesene Personen gestattet. Dies müssen die Betreiber, etwa durch einen Aushang, für alle Besucherinnen und Besucher deutlich machen. In der Basisstufe entfällt dann die Maskenpflicht für die Besucherinnen und Besucher.

Für Beschäftigte/Mitarbeitende gilt weiterhin auch bei 2G die Maskenpflicht, da eine Offenlegung des Impfstatus aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist.

Die Regelungen ab dem 15. Oktober im Überblick finden Sie hier

Weitere Informationen sowie die aktuelle Corona-Verordnung finden Sie hier

 

15.10.21: 2. Wettkampftag DM Auflage

Bei den Seniorinnen I erreicht Manuela Kleinschmidt (KKSV Buchholz) mit 310,7 Ringen Platz 6 im KK Auflage 100m.

Judith Billharz (KKSV Buchholz) wird zweite bei den Seniorinnen II mit 316,1 Ringen.

Die Mannschaft des SV Oberkirch (Karl Hildenbrand, Hermann Laible, Günter Leguttky) verpasst mit 922,5 Ringen auf Platz 4 die Bronzemedaille im KK-Auflage 50m bei den Senioren III. Donath Fanz (SV Eisental) belegt Platz 9 mit 307,3 Ringen.

Bei den Seniorinnen IV gewinnt Margot Furtwängler (KKSV Ettenheim) die Silbermedaille mit 305,7 Ringen.

Hermann Laible (SV Oberkirch) wird Deutscher Meister bei den Senioren V mit 311,0 Ringen.